Anleihen: Sicher, aber meist weniger ergiebig

Verschiedene Faktoren sorgen dafür, dass Anleihen für Anleger auf flexible Weise sehr sicher gemacht werden können.

So können für Anleihen Garantien vergeben werden. Diese Garantie für die Anleihe, die von einem Dritten vorgenommen wird, sorgt dafür, dass der Herausgeber der Anleihen die Zahlung der Zinsen sowie die Tilgung vornimmt. Garantien können auch so vorgenommen werden, dass für die Anleihen Sicherungshypotheken oder auch Grundschulden festgesetzt werden.

Neben diesen Garantien, die Dritte auf die Anleihen eines Anlegers geben, gibt es in Deutschland verschiedene Merkmale in der Ausstattung der Anleihen:
Die Lombardfähigkeit: Können Anleihen bei der Deutschen Bundesbank verpfändet werden, spricht man von der Lombardfähigkeit. Im „Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere“ findet man eine konkrete Aufstellung derjenigen Unternehmen, die diese Anleihen vergeben. Die Festlegung der Bedingungen von lombardfähigen Wertpapieren übernimmt die Europäische Zentralbank. Die Nationale Notenbank der Europäischen Union übernimmt hierfür die Beleihung.

Die Deckungsstockfähigkeit: Eine Versicherung erhält ihre Gelder aus den Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer. Diese Prämienzahlungen müssen so kalkuliert werden, dass Ansprüche der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Keine Versicherung kann im Schadensfall einfach behaupten, sie hätte keine Gelder, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Niemand würde sich mehr versichern, das Versicherungssystem würde zusammenbrechen. Damit hat jede Versicherung die Pflicht dazu, so viele Gelder zurückzulegen, eventuellen Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen nachkommen zu können. Für dieses Kapital haben Versicherungen das Recht, sie in Wertpapiere zu investieren. Voraussetzung dafür ist, dass diese Wertpapiere deckungsstockfähig sind. Das Bundesamt für das Versicherungswesen legt fest, welche Anleihen deckungsstockfähig sind. Anleihen mit Mündelsicherheit sind definitiv deckungsstockfähig.

Die Mündelsicherheit: Es gibt Personen, die unter der Verantwortung Dritter stehen. Eine so genannte Vormundschaft sorgt dafür, dass die Anlagen dieser Personen verwaltet werden. Für Personen unter Vormundschaft gibt es spezielle Anlageformen und ausschließlich in diesen darf investiert werden. Diese Anlageformen sind: öffentliche Anleihen oder Pfandbriefe, Kommunalobligationen und sonstige Schuldverschreibungen, die staatlich angelegt sind.