Das Beratungsprotokoll
Das Vermittlungsgesetz von 2007 verpflichtet Berater, Beratungsprotokolle zu führen, aber welchen Sinn hat das?
Nicht nur der Verbraucherschutz steckt dahinter, sondern auch der Vermittlerschutz. Am besten lässt sich dies an Beispielen erklären: Ein Anleger sucht sich einen Anlageberater. Der Anlageberater empfiehlt dem Kunden, der der Anlagetyp für risikoarme Anlagen ist, in Aktien zu investieren. Hier sei die Rendite so hoch, dass die Verluste leicht zu verkraften seien. Der gutgläubige Kunde lässt sich darauf ein. Er investiert in Aktien. Ein Beraterprotokoll wurde nicht ausgefüllt. Was passiert? Der Kunde wird aufgrund aktueller Verluste schlaflose Nächte haben; er fühlt sich falsch beraten. Er kündigt die Aktien und macht Verluste. Auf Anlageberater vertraut er nicht mehr und der Anlageberater verliert durch seine Stornovereinbarung seine Provision. Beide haben Schaden erlitten. Der Kunde wird nicht mehr in Anlagemöglichkeiten vertrauen.
Mit einem Beratungsprotokoll ist das anders: Der Kunde kann seine Bedenken äußern und hat ein Beweismittel, dass er risikoarme Anlagemöglichkeiten sucht. Der Beratungsfehler wird sichtbar und der Verbraucher ist geschützt. Allein aus psychologischer Sicht sollte man folgendes betrachten: Die Kunden sind aufgeklärt über das Beratungsprotokoll. Besprochenes wird festgehalten. Psychologisch gesehen wird der Beratungsfehler nicht mehr passieren, weil Berater festhalten müssen, was besprochen wurde.
Und nun aus Sicht des Beraterschutzes: Ein Anlageberater empfiehlt einem risikobereiten Anlegertyp Aktien, bei denen die Renditeaussichten gut sind. Mit ihnen, das haben fleißige Leser dieses Portals gelernt, steigen auch die Risikomöglichkeiten. Der Kunde meint, das sei das, was er wolle. Scheinbar kannte er sich schlechter, als er dachte, denn bei Kursschwankungen verkauft er die Aktien und beschuldigt den Anlageberater einer Fehlberatung. Dieser muss seine Provision zurückgeben und sein Ruf verschlechtert sich, weil der Kunde alles nach einem Beratungsfehler aussehen lässt. Durch das Beratungsprotokoll hat selbiger Kunde gar keine Chance, darauf zu plädieren, weil das Gespräch in groben Zügen festgehalten wird. Fazit: Beratungsprotokolle sind erforderlich!
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