Das Risiko der Falschberatung
Berät ein Anlageberater einer Bank Kunden falsch, hat das verheerende Folgen - sowohl für Kunden, als auch für die Bank!
Denn aus der Sicht der Bank wird nicht der Anlageberater beschuldigt, sondern die komplette Bank erhält schlechte Publicity. Schließlich hat die Bank den Anlageberater beschäftigt; wer nicht einmal Personal gut aussuchen kann, wird sich um Finanzgeschäfte nicht seriös kümmern! Der Kunde wird sich zurückziehen – und vielleicht folgen ihm andere.
Für den Kunden hat eine Fehlberatung Verluste zur Folge – im glücklichsten Fall nur Teilverluste, im schlimmsten Fall Komplettverlust. Psychologisch hat es zur Folge, dass ein Einsteiger in die Anlagegeschäfte meinen wird, kein Vertrauen in die Finanzwelt haben zu können. Ständige Fehlberatungen wirken sich auf die komplette Wirtschaft aus, wenn viele Menschen durch Falschberatungen in Zweifel in Bezug auf die Finanz- und Wirtschaftswelt kommen, wird die Wirtschaft einen Einbruch erleben.
Dank dem Beratungsprotokoll, was seit Mai 2007 verpflichtend ist, werden Fehlberatungen weniger, sodass Kunden vertrauen können. Hier sieht man, wie wichtig dieses Beratungsprotokoll, was von den meisten Anlagen-, Finanz- und Versicherungsmaklern verhasst ist, wirklich ist. Auch aus der Sicht der Makler, denn sie können sich gegen Vorwürfe der Fehlberatung zur Wehr setzen.
Wird dem Anlageberater einer Bank seine Fehlberatung nachgewiesen, können Kunden auf Schadenersatz hoffen. Denn Verluste sind für einige Anleger leichter hinzunehmen, als für andere, und es ist das gute Recht der Anleger, sich zu wehren! Dank dem Beratungsprotokoll, was dem Kunden vorliegt, ist der Beweispflicht des Kunden leicht nachzukommen.
Verbraucherzentralen bieten preisgünstige und kompetente Hilfe, Rechtsanwälte bieten nicht allzu preisgünstige, aber sehr kompetente und schnelle Hilfe. Wichtig bei zweiter Variante ist allerdings die Frage, wie die Aussichten auf Erfolg stehen! Eine Klage, die zu nichts führt, wird unnötig teuer – vorher sollte man sich also ausführlich beraten lassen! Eine Klage kann direkt auf den Anlageberater oder auf die komplette Bank zurückfallen.
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